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Die Gründung
Ihr Unternehmen entsteht mit der Anmeldung beim zuständigen Gewerbe- bzw. Finanzamt.
Gewerbeamt: Wenn Sie ein Gewerbe ausüben, müssen Sie sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und erhalten einen Gewerbeschein. Freiberufler*innen benötigen keine Gewerbeanmeldung. Sie beantragen nur die Steuernummer beim Finanzamt.
Finanzamt: Die Vergabe der Steuernummer erfolgt nach der steuerlichen Erfassung auf elster.de.
Krankenversicherung/Pflegeversicherung: Selbstständige können zwischen gesetzlicher und privater Kranken- sowie Pflegeversicherung wählen. Informationen dazu erhalten Sie bei den Krankenkassen.
Rentenversicherung: Grundsätzlich sind Selbstständige nicht rentenversicherungspflichtig, es gibt jedoch Ausnahmen. Es besteht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen, um Rentenansprüche zu erhalten. Lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten.
Arbeitslosenversicherung: Existenzgründer*innen, die in den letzten zwei Jahren vor der Gründung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld I (ALG I) bezogen haben, können bei der Agentur für Arbeit eine freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragen. Der Antrag muss innerhalb der ersten drei Monate der Selbstständigkeit gestellt werden.
Unfallversicherung: Träger der gesetzlichen Versicherung sind die Berufsgenossenschaften, die je nach Gewerbezweig Unternehmer*innen unfallversichern.
Falls Ihre Tätigkeit Merkmale einer Scheinselbstständigkeit aufweist, kann das rechtliche Folgen haben. Überprüfen Sie alle Kriterien. Ihr Sozialversicherungsträger gibt Ihnen hierzu Auskunft. Weitere Informationen unter:
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