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Gründung aus ALG I
Die Bundesagentur für Arbeit kann Existenzgründungen mit einem Gründungszuschuss fördern. Dieser umfasst das bisherige Arbeitslosengeld plus 300 Euro (sechs Monate). Danach kann eine weitere Förderung von 300 Euro für neun Monate beantragt werden. Der Zuschuss ist eine Ermessensentscheidung.
Checkliste: Habe ich Anspruch auf den Gründungszuschuss? Beantworten Sie die Angaben mit ja oder nein.
- Am Tag vor der Gründung erhalte ich ALG I oder eine vergleichbare Leistung.
- Am Tag der Gründung habe ich noch einen Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen.
- Das Antragsformular wurde von der Agentur für Arbeit ausgereicht.
- Die selbstständige Tätigkeit wird hauptberuflich (mind. 15 h pro Woche und keine überwiegende andere Beschäftigung) ausgeübt.
- Ein aussagekräftiger Business und Finanzierungsplan liegt vor.
- Eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit der Gründungsidee.
- Die Anmeldung beim Gewerbeamt/Finanzamt kann vorgelegt werden.
- Kenntnisse/Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit sind vorhanden und können belegt werden.
- Für Gründungswillige, die schon einmal selbstständig waren und gefördert wurden: Das Ende dieser Förderung ist mindestens 24 Monate her.
Hinweis: Gründung ohne Leistungsbezug
Gründer*innen ohne Anspruch auf Förderung erhalten durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter in der Regel keine finanzielle Unterstützung. Nutzen Sie daher die kostenfreien Beratungsangebote der regionalen Initiativen.
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